Physikalische Therapie Dachau - Empfang

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NEUERUNGEN BEI DER ZUZAHLUNG IN DER PHYSIOTHERAPIE

Liebe Patientin, lieber Patient,

in der Physiotherapie besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht für gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Betrag beinhaltet 10 Euro pauschal je Verordnung und 10 Prozent des Rezeptwertes. Ab dem 01. August 2021 steigen aufgrund höherer Preise von den gesetzlichen Krankenkassen die Zuzahlungsbeträge für alle Behandlungen, die ab diesem Tag stattfinden.

Weitere Neuerungen ab dem 01. August 2021:

  • Die Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig!
  • Sollte die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet werden, muss die Praxis den/die Patientinnen und Patienten ab dem zweiten Behandlungstag schriftlich an die Zuzahlung – mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen – erinnern.
  • Sofern die Zuzahlung geleistet wurde, erhält die Patientin oder der Patient darüber eine Quittung.
  • Auf der Quittung wird zudem auf den Erstattungsanspruch bei zu viel entrichteter Zuzahlung hingewiesen.

Kinder und Jugendliche bleiben weiterhin von der Zuzahlung befreit.

Wichtiger Hinweis: Physiotherapiepraxen sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung für die gesetzlichen Krankenkassen einzuziehen. Bei der Zuzahlung handelt es sich nicht um ein zusätzliches Honorar für die Physiotherapiepraxis, da diese mit dem Honoraranspruch der Praxis gegenüber der Krankenkasse verrechnet wird.
Die Höhe der jeweiligen Zuzahlungsbeträge erfahren Sie von Ihrem Praxisteam.

Zum Hintergrund
Bessere Rahmenbedingungen in der Physiotherapie sind politisch gewollt und auch nötig, damit wir Sie weiter bestmöglich behandeln können. Dazu gehört auch eine angemessene Vergütung der Praxen sowie der Therapeutinnen und Therapeuten. Durch einen Schiedsspruch und das Inkrafttreten des neuen Bundesrahmenvertrages steigen die Preise für die physiotherapeutischen Behandlungen gesetzlich Krankenversicherter zum 01. August 2021. Aufgrund gesetzlicher Regelungen steigen damit auch die Zuzahlungen.

PHYSIO DEUTSCHLAND
Deutscher Verband für
Physiotherapie (2VK) e.V.
www.physio-deutschland.de

IHRE TERMINE

Ihre Behandlungstermine vereinbaren wir mit Ihnen ausschließlich nach telefonischer Absprache oder direkt bei uns in der Praxis.
Das stellt sicher, dass Ihr/e Therapeut/in zur vereinbarten Zeit nur für Sie da ist.
Sollten Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns  24 Stunden vorher Bescheid zu geben. Das ermöglicht uns, diesen Behandlungstermin anderweitig zu vergeben.
Sollten Sie Ihren Termin ohne Absage nicht wahrnehmen, oder zu kurzfristig absagen, so dass wir diesen Termin nicht anderweitig belegen können, müssen wir Ihnen die Behandlungskosten in Rechnung stellen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Bitte kommen Sie 10-15 Minuten vor Ihrem Behandlungstermin in die Praxis. So haben wir genügend Zeit, Ihre Daten einzutragen/Ihr Rezept abzuzeichnen und Sie haben genügend Zeit, sich gegebenenfalls noch umzuziehen.

WAS SIE MITBRINGEN SOLLTEN

Zur Erstbehandlung Ihr Rezept und Ihre Versichertenkarte.

Außerdem:
Bequeme oder Sportbekleidung, die Ihnen den Bewegungsfreiraum lässt, den Ihre Therapie benötigt.
Handtücher oder Auflagen für die Behandlungsliege werden von uns gestellt. Diese sind während Ihres Behandlungsverlaufs ausschließlich für Sie reserviert und werden nur von Ihnen benutzt. So können wir ein Höchstmaß an Hygiene gewährleisten.